EU-DSGVO betrifft die meisten Schweizer Unternehmen

EU-DSGVO betrifft die meisten Schweizer Unternehmen

Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO / GDPR) in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden. Auch Schweizer Unternehmen sind von dieser neuen Gesetzesregelung betroffen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr E-Mail-Marketing DSGVO-konform zu gestalten.

Warum betrifft die DSGVO auch Schweizer Unternehmen?
Mit Einführung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO / GDPR) verbessert die Europäische Union den Schutz personenbezogener Daten. Gleichzeitig führt die EU ein Eigentumsrecht für die Person, über welche die Daten erhoben werden, ein. Dieses Eigentumsrecht gilt auch über die Landesgrenze.

Das heisst: Werden im Rahmen der eigenen Website, des Webshops oder auch des Newsletters- respektive des E-Mail-Marketings Daten von EU-Bürger verarbeitet, muss das Gesetz ab dem 25. Mai 2018 tunlichst eingehalten werden.

DSGVO betrifft damit die meisten Schweizer Unternehmen und kann bei Nichteinhaltung zu Bussen in Höhe von bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes führen.

Vorhandene Prozesse und Systeme überprüfen

Ein Punkt, der durch die EU-DSGVO und der damit einhergehenden Erhöhung von Strafen und Sanktionen an Brisanz gewonnen hat, ist das Tracking von Empfängerverhalten auf personenbezogener Ebene. Beim E-Mail-Marketing bezieht sich das Tracking von personenbezogenem Empfängerverhalten auf Öffnungs- sowie Klickinformationen und der damit verbundenen Möglichkeit, Empfängerprofile mit Interessen sowie weiteren sensiblen Daten zwecks Personalisierung zu erstellen.

Da leider viele Systeme den hohen Anforderungen der EU (noch) nicht gerecht werden, empfehlen wir zur Sicherstellung der Rechtskonformität respektive zum Schutz vor möglichen Strafzahlungen eine Überprüfung der vorhandenen Prozessen und Systemen.

Ganz besondere Vorsicht ist beim Einsatz verschiedener amerikanischer Systeme (wie z. B. Mailchimp, CampaignMonitor, Silverpop etc.) geboten. Diese sind unserer Einschätzung nach noch weit von der Erfüllung der Grundverordnung entfernt.

Newsletter-Anmeldungen immer mit Double-opt-In

So sollte im Speziellen eine Newsletter-Online-Anmeldung immer im Double-opt-In-Verfahren durchgeführt und rechtssicher – also inkl. exakten Datenschutz-Klauseln – protokolliert werden. Auch dürfen Daten in keinem Fall unverschlüsselt übertragen werden. Darüber hinaus muss ein Unternehmens-Datenschutzbeauftragter ernannt sowie weitere Kriterien erfüllt werden.

Mit Inxmail auf der rechtssicheren Seite

Die E-Mail-Marketing-Lösung Inxmail Professional bietet die Möglichkeit, das personenbezogene Tracking von der Abonnements-Einwilligung zu entkoppeln. So schreiben Sie in Zukunft mit Inxmail Professional mehr Empfänger an, als dies mit anderen Systemen erlaubt wäre.

Mit Inxmail Professional schreiben Sie in Zukunft mehr Empfänger an, als mit anderen Systemen erlaubt wäre
Andreas Reutimann
Senior Consultant

Inxmail Professional enthält seit Version 4.7 eine Reihe neuer Funktionen, welche nicht nur die Einhaltung der EU-DSGVO ermöglichen, sondern darüber hinaus diese auch optimal ausschöpfen.

Gerne stehe ich bei Fragen zu EU-DSGVO, E-Mail-Marketing sowie der rechtssicheren Verarbeitung personenbezogener Daten zur Seite.

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