COVID-19 gegen das neue Urheberrechts-Gesetz

COVID-19 gegen das neue Urheberrechts-Gesetz

Nach 28 Jahren wird heute am 1. April 2020 das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz (E-URG) rechtskräftig. Da die COVID-19 Pandemie nach wie vor die Medien beherrscht, verschwindet dieser wichtige Umstand für Urheber wie beispielsweise Fotografen in der Versenkung.

Der Schutz durch das Urheberrecht war bisher nur Fotografien vorbehalten, welche einen sogenannt „ausreichend individuellen Charakter“ besassen. Es lag also im Ermessen des Richters, ob eine Arbeit schützenswert war oder jede/r diese kostenlos kopieren und für sich und seine vielleicht sogar kommerziellen Absichten nutzen konnte. Der Schutz für Fotografien wurde nun so erweitert, dass sich jede Person gegen die nicht vereinbarte Übernahme jedes seiner/ihrer Bilder zur Wehr setzen kann.

Kampf gegen Piraterie

Um Fotos Dritter nutzen zu dürfen (z.B. für die eigene Website), bedarf es neu immer eine Erlaubnis des Urhebers (des Fotografen). Während Konsumierende illegaler Inhalte in der Schweiz weiterhin – und meiner Ansicht nach korrekterweise – straffrei bleiben, wird die Piraterie-Bekämpfung durch die Revision des Urheberrechts-Gesetzes nun modernisiert und dadurch effizienter.

So müssen Hosting-Provider neu auch sicherstellen, dass einmal entfernte illegale Inhalte ihren Weg nicht zurück in ihre Infrastruktur finden. Wissenschaftler hingegen profitieren von einer Lockerung der exklusiven Nutzungsrechte der Urheber; sie können neu Inhalte zu Forschungszwecke auch ohne Erlaubnis des Urhebers nutzen.

Weitere Informationen darüber und weshalb auch Blinde, Seh- und Lesebehinderte davon profitieren:

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